Pflegegeld & Vorraussetzungen
Die Leistungen der Pflegeversicherung werden auf Antrag gewährt und zwar ab Antragstellung, frühestens aber von dem Zeitpunkt an, in dem die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. Anspruch auf die Leistungen der Pflegeversicherung hat nur, wer vor Antragstellung mindestens 4 Jahre, bei Leistungsbeginn ab 01.01.2000 mindestens 5 Jahre als Mitglied in der Pflegeversicherung versichert oder dort familienversichert war. Die Leistungen der Pflegeversicherung werden unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt.
Kurzzeitpflege
Wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht erbracht werden kann, z. B. nach Krankenhausaufenthalten oder bei sonstigen Krisensituationen, wie etwa der Erkrankung der Pflegeperson, hat ein Pflegebedürftiger Anspruch auf stationäre Kurzzeitpflege. Die Pflegekasse übernimmt unabhängig vom Pflegegrad die Kosten bis zu einem Betrag von 1.612,00 € pro Jahr.