Zwischen sanften Hügeln und grünen Tälern: In unserem Haus in der schönen Erholungsregion Diemelsee-Flechtdorf erwartet Sie eine liebevolle Pflege und Betreuung.
In traumhafter Umgebung
Mitten in der Erholungsregion Diemelsee, zwischen sanften Hügeln und grünen Tälern, liegt das Landeshospital Flechtdorf. Direkt gegenüber befindet sich die historische Klosterkirche, eine ehemalige Benediktinerabtei aus dem 12. Jahrhundert mit ihren kulturellen Angeboten.
Liebevoll betreut und gepflegt
In der familiären Atmosphäre des Hauses genießen 60 Seniorinnen und Senioren eine aufmerksame, professionelle und liebevolle Pflege und Betreuung. Gemeinschaft erleben kann man in den gemütlich eingerichteten Aufenthaltsräumen und Sitzecken, auf den schönen Garten- und Dachterrassen oder bei einem Spaziergang in der gepflegten und barrierefreien parkähnlichen Außenanlage. Ruhe und Rückzugsmöglichkeiten findet man hingegen im eigenen Zimmer.
Ausstattung & Mahlzeiten
Unser Haus liegt eingebettet in der Natur und verfügt über 60 Pflegeplätze in Einzel- und Doppelzimmern, die größtenteils über eine Dusche und/oder WC verfügen sowie mit elektrisch verstellbarem Komfortbett und Nachttisch, einem Kleiderschrank, Sitzgelegenheiten, Telefon und TV-Anschluss sowie WLAN ausgestattet sind. Damit Sie sich bei uns gleich vom ersten Tag an wohlfühlen, dürfen Sie selbstverständlich Ihr Zimmer mit persönlichen Bildern und Kleinmöbeln ergänzend einrichten.
Unser Küchenteam verwöhnt Sie täglich mit Frühstück, Mittagessen, Nachmittagskaffee und Abendessen. Ergänzend dazu werden Obst, Zwischenmahlzeiten und kleine Snacks angeboten. Freuen Sie sich auf saisonale und regionale Spezialitäten. Selbstverständlich nehmen wir auch auf Ihre speziellen Essenswünsche, Diätkost oder Unverträglichkeiten Rücksicht.
Kontakt
Landeshospital Flechtdorf
Herrnberg 19
34519 Diemelsee-Flechtdorf
05633 / 991-0
05633 / 991-10 25
lhf.verwaltung@diako-wafkb.de
Einrichtungsleitung
(COVID 19-Beauftragte)
Gabriele Walther
05633 / 991-10 10
gabi.walther@diako-wafkb.de
Pflegedienstleitung
Helga Schremser
05633 / 991-10 13
helga.schremser@diako-wafkb.de
Medizinprodukte-Sicherheitsbeauftragte
Ramona Biederbick
lhf.medizinprodukte-sicherheitsbeauftragter@diako-wafkb.de
Leistungen im Überblick
Unser Ziel ist es, Selbstständigkeit und Lebensfreude im Alter zu fördern und die körperlichen, geistigen und seelischen Fähigkeiten zu erhalten. Um das zu erreichen, halten wir ein umfassendes Pflege- und Betreuungsangebot sowie diverse Dienstleistungen zur Unterstützung bereit.
Gemäß den gesetzlichen Rahmenbedingungen wird vollstationäre Pflege gewährt, wenn die Möglichkeiten einer häuslichen Pflege ausgeschöpft sind oder aufgrund einer Krisensituation eine Pflegeversorgung im häuslichen Bereich nicht sichergestellt ist. Dies beinhaltet die umfassende pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung sowie die soziale Betreuung. Werden die Voraussetzungen erfüllt, zahlt die Pflegekasse einen pauschalen Sachleistungsbetrag.
Die Kurzzeitpflege ist ein Angebot für Personen, die vorübergehend professionelle Pflege, Unterkunft und Verpflegung benötigen. Sie ist für pflegende Angehörige als eine Entlastung der Pflegesituation gedacht und bietet eine sichere Betreuungsform in Veränderungsphasen für den Gepflegten.
Sie wird in Anspruch genommen, wenn
- nach einem Krankenhausaufenthalt die Pflege im häuslichen Bereich noch nicht sichergestellt werden kann oder
- die Angehörigen bzw. die Pflegepersonen einmal ausspannen möchten oder wegen Urlaub oder Erkrankung die Pflege nicht leisten können.
Dabei umfasst die Kurzzeitpflege sämtliche Leistungen der vollstationären Pflege und Betreuung.
Einen Anspruch auf Kurzzeitpflege haben Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5. Die Pflegekasse übernimmt entsprechende Kosten in Höhe von 1.774,00 Euro für maximal acht Wochen im Kalenderjahr. Dieser Betrag kann um bis zu 1.612,00 Euro aus nicht verbrauchten Mitteln der Verhinderungspflege erhöht werden. Der Erhöhungsbetrag steht dann für die Verhinderungspflege nicht mehr zur Verfügung. Pflegebedürftige im Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag von monatlich bis zu 125,00 Euro für die Leistungen der Kurzzeitpflege verwenden.
Wenn pflegende Angehörige wegen Urlaub oder Erkrankung nicht in der Lage sind, ihre Angehörigen zu pflegen hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, dass eine Ersatzpflege durch die Pflegekasse bezahlt wird.
Ist im Kalenderjahr bereits die Kurzzeitpflege ausgeschöpft, kann nach Rücksprache und Genehmigung durch die Pflegekasse noch einmal Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden, sofern ein anerkannter Pflegegrad seit mindestens 6 Monaten vorliegt.
Bei der Verhinderungspflege gelten die gleichen Rahmenbedingungen wie bei der Kurzeitpflege.
Leitbild für Pflege und Betreuung in unseren Altenpflegeheimen
„Jeder Mensch in seiner Einzigartigkeit trägt in sich die von Gott geschenkte Würde, die wir im Anderen sehen und erkennen. In unserer Zuwendung zum Menschen begleiten wir als Mitarbeitende Bewohnerinnen und Bewohner sowie deren Familien, An- und Zugehörige so, dass sie ihre von Gott geschenkte Würde (wieder-)entdecken, erfahren, bewahren und leben können. Wir bilden uns und andere dafür aus, fort und weiter.“
Kosten & Pflegeversicherung
Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, übernimmt die Pflegekasse abhängig vom Pfleggrad einen pauschalen Betrag der Kosten für die stationäre Pflege. Darüber hinaus fällt ein Eigenanteil an. Die Kosten werden taggenau berechnet. Näheres entnehmen Sie bitte unserer Preisliste im Download-Bereich.
Übernahme der Kosten durch das Sozialamt
Ist der Bewohner nicht in der Lage diesen entstehenden Eigenanteil selbst zu zahlen, sollte geprüft werden, ob die ungedeckten Kosten im Rahmen des Sozialgesetzbuches XII (Sozialhilfe) übernommen werden können. Sofern Sozialhilfebedürftigkeit festgestellt wird, werden die ungedeckten Kosten durch das Sozialamt getragen. Dem Bewohner steht in jedem Fall ein Barbetrag für persönliche Bedürfnisse zur Verfügung.
Wird nur ein Ehegatte heimpflegebedürftig und lebt der andere nach wie vor zu Hause, so verbleibt dem zu Hause lebenden Ehegatten nach dem Sozialgesetzbuch XII genügend Geld zum Leben.
Wohngeld
Ob ein Wohngeldanspruch besteht, sollte im Falle der Aufnahme in unserem Haus ebenfalls geprüft werden.
Gerne vermitteln wir die notwendigen Kontakte.
Pflegebedürftigkeit kann jederzeit jeden treffen. Gut zu wissen, dass im Falle eines Falles die Pflegeversicherung hilft. Diese wurde eingeführt, um die Familien bei ihren Aufgaben rund um die Pflege zu entlasten und sie finanziell zu unterstützen.
Allgemeine Angebote
Ein vielseitiges Freizeit- und Betreuungsangebot sorgt für Abwechslung. Je nach Interesse und Fähigkeit wählen Sie die Aktivitäten aus, die Ihnen Freude bereiten:
- Gedächtnistraining
- Therapie und Freude mit der Senioren-Videospielekonsole memoreBox
- Sing- und Lesestunden
- Kreatives Gestalten und Basteln
- Spielnachmittage und Gruppengymnastik
- Kegeln
- Kochen und Backen
- Jahreszeitliche und kirchliche Feste und Feiern
- Konzerte, Veranstaltungen und Besuche von örtlichen Vereinen und Gruppen
- Ausflüge in die nähere Umgebung
- Einzelbetreuung
- uvm.
Kirchliche Angebote
Als diakonisch-orientierte Einrichtung bieten wir regelmäßig evangelische und katholische Gottesdienste im Haus an.
Aktuelles aus der Altenhilfe
Vielfalt statt Langeweile: In unseren Häusern der Altenhilfe ist immer etwas los! Hier bekommen Sie einen ersten Eindruck.
So erreichen Sie uns
Landeshospital Flechtdorf
Herrnberg 19
34519 Diemelsee-Flechtdorf
05633 / 991-0
05633 / 991 10-25
lhf.verwaltung@diako-wafkb.de
Gemeinsam Mensch sein