Heimpflegekosten

Die Heimpflegekosten werden monatlich pauschal berechnet. Weiteres können Sie unserer Preisliste unter Downloads entnehmen.

Übernahme der Heimpflegekosten durch das Sozialamt

Ist der Bewohner nicht in der Lage die entstehenden Heimpflegekosten selbst zu zahlen, sollte geprüft werden, ob die ungedeckten Kosten im Rahmen des Sozialgesetzbuches XII (Sozialhilfe) übernommen werden können. Sofern Sozialhilfebedürftigkeit festgestellt wird, übernimmt das Sozialamt die ungedeckten Kosten. Dem Bewohner steht in jedem Fall ein Barbetrag für persönliche Bedürfnisse zur Verfügung.

Wird nur ein Ehegatte heimpflegebedürftig und lebt der andere nach wie vor zu Hause, so verbleibt dem zu Hause lebenden Ehegatten nach dem Sozialgesetzbuch XII genügend Geld zum Leben.

Das Sozialamt informiert sie gerne und umfassend. Leistungen werden jedoch frühestens ab dem Zeitpunkt der Antragstellung gewährt.

Wohngeld

Ob ein Wohngeldanspruch besteht, sollte im Falle der Aufnahme in unserem Hause ebenfalls geprüft werden.

Gerne vermitteln wir die notwendigen Kontakte.