Vollstationäre Pflege

Gemäß den gesetzlichen Rahmenbedingungen wird vollstationäre Pflege gewährt, wenn die Möglichkeiten einer häuslichen Pflege ausgeschöpft sind oder aufgrund einer Krisensituation eine Pflegeversorgung im häuslichen Bereich nicht sichergestellt ist. Dies beinhaltet die umfassende pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung sowie die soziale Betreuung.
Werden die Voraussetzungen erfüllt, zahlt die Pflegekasse abhängig vom Pflegegrad einen pauschalen Sachleistungsbetrag.