Verhinderungspflege

Sind in einem Kalenderjahr bereits die 4 Wochen Kurzzeitpflege ausgeschöpft worden, können nach Rücksprache und Genehmigung durch die Pflegekasse noch einmal bis zu 28 Tage Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden, sofern ein anerkannter Pflegegrad mindestens 6 Monate vorliegt.

Bei der Verhinderungspflege gelten die gleichen Konditionen und Rahmenbedingungen wie bei der Kurzeitpflege (s. o.).

Anfragen und Terminabsprachen können telefonisch bei der Heimleitung unter Tel. 05635 888–156 oder per E-Mail über die Adresse info@weinberg-asel.de erfolgen.