Kurzzeitpflege
Wer Angehörige zu Hause pflegt und betreut, hat kaum die Möglichkeit selbst einmal „durchzuatmen“. Die Pflege Angehöriger ist kräftezehrend. Deshalb benötigen auch pflegende Angehörige die Möglichkeit, für einen gewissen Zeitraum, ausspannen zu können oder müssen unter Umständen wegen eigener Erkrankung Entlastung bekommen. Darüber hinaus kann sich nach einem Krankenhausaufenthalt die Frage nach einer geeigneten Nachversorgung stellen. Für diese Fälle stellen wir bis zu 6 eingestreute Kurzzeit-Pflegeplätze zur Verfügung, die wir – abhängig von der jeweiligen Belegungssituation – anbieten können.
Einen Anspruch auf Kurzzeitpflege haben Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5. Die Pflegekasse übernimmt entsprechende Kosten in Höhe von 1.612,00 Euro für maximal acht Wochen im Kalenderjahr. Dieser Betrag kann um bis zu 1.612,00 Euro aus nicht verbrauchten Mitteln der Verhinderungspflege erhöht werden. Der Erhöhungsbetrag steht dann für die Verhinderungspflege nicht mehr zur Verfügung. Pflegebedürftige im Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag von monatlich bis zu 125,00 Euro für die Leistungen der Kurzzeitpflege verwenden.
Ein besonderes Angebot unseres Hauses ist die Kombination aus Urlaubsaufenthalt für pflegende Angehörige in unserem Gäste- und Seminarhaus in Verbindung mit der Unterbringung des Pflegebedürftigen in der Kurzzeitpflege. So sind die zu Pflegenden versorgt, die Angehörigen aber trotzdem in ihrer Nähe.
Als Eigenanteil des Pflegebedürftigen sind im Wesentlichen dann noch die Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung und der Investitionskostenanteil (siehe Heimentgelte) zu tragen.
Anfragen und Terminabsprachen können telefonisch bei der Heimleitung unter Tel. 05635 888–156 oder per E-Mail über die Adresse info@weinberg-asel.de erfolgen.