Leistungen

1. Beschreibung

Das Konzept des Betreuten Wohnens beinhaltet die Bereitstellung einer altengerechten Wohnung, die dem Mieter der Wohnung prinzipiell eine selbständige Haushaltsführung ermöglicht. Es bietet aber zugleich die Sicherheit, bei zunehmender Gebrechlichkeit die nachfolgend aufgeführten Hilfeleistungen gegen Entgelt in Anspruch zu nehmen.

1.1 Wohnungsgrößen
1.1.1 Einzelpersonenhaushalt

35,1 – 49,6 qm
Ein- und Zweizimmer-Wohnungen

1.1.2 Zweipersonenhaushalt

54,2 – 66,2 qm
Zweizimmer-Wohnungen

1.2 Ausstattung

Sämtliche Wohnungen sind mit Einbauküche, Notrufanlage, behindertengerechter Sanitärzelle (Dusche, z.T. zusätzlich Badewanne) und Korkfußboden ausgestattet. Sie verfügen über einen Balkon bzw. Loggia (Dachwohnungen z.T. ausgenommen).

Eine exakte Berechnung der Heizkosten ist durch separate Wärmemengenzähler gewährleistet. Ebenso ist der Strom- und Kaltwasserverbrauch genau ablesbar.

Im Haus gibt es eine Cafeteria, in der auch zu regelmäßigen Zeiten Getränke, Obst und Süßigkeiten zu erwerben sind. .

1.3 Leistungen

Mit dem Mietvertrag wird ebenfalls ein Betreuungsvertrag abgeschlossen, bei dem Grundleistungen des täglichen Lebens und Zusatzleistungen vereinbart sind.

1.3.1 Grundleistungen

Entsprechend des mit den Mietern geschlossenen Betreuungsvertrages bieten wir folgende Grundleistungen im Rahmen der Betreuungspauschale an:

  • Hilfe in sozialen Angelegenheiten und beim Schriftverkehr mit Behörden
  • Teilnahmemöglichkeit an Veranstaltungen (z. B. Gymnastik, Feste und Ausflüge)
  • Hilfen zum Besuch von Gottesdiensten und kulturellen Veranstaltungen
  • Organisierte Einkaufsfahrten nach Vöhl und Korbach
  • Bereitstellung und Nutzung von Gemeinschaftsräumen
  • Erstversorgung und Hilfe bei akuter Erkrankung

Alle Wohnungen sind an eine Notrufzentrale angeschlossen.

1.3.2 Zusatzleistungen nach Wunsch

Gegen gesonderte Berechnung bieten wir unseren Mietern die folgenden Wahlleistungen an:

  • Buchung und Einnahme von Mahlzeiten im Seniorenpflegeheim
  • Raumpflege der Wohnung
  • Reinigung und Pflege der Wäsche
  • Organisation von persönlichen Festen
  • Hausmeisterliche Dienste für eigenen Bedarf in der Wohnung
  • Grundpflege und Behandlungspflege durch externen ambulanten Pflegedienst
  • Für alle angebotenen Leistungen gilt die Wahlfreiheit hinsichtlich anderer Leistungsanbieter. Gegebenenfalls können Einzelleistungen mit der Kranken- oder Pflegekasse abgerechnet werden.