Das sollten Sie wissen

Die Pflegebedürftigkeit stellt für die Betroffenen und ihre Angehörigen eine große physischen, psychische und finanzielle Belastung dar. Zur Entlastung dieser Personengruppe wurde die Pflegeversicherung eingeführt. Sie trägt zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit bei und wurde als neuer eigenständiger Zweig der Sozialversicherung geschaffen (Pflegeversicherungsgesetz (Sozialgesetzbuch XI)).

Pflegebedürftigkeit kann jederzeit jeden treffen. Gut zu wissen, dass im Falle eines Falles die Pflegeversicherung hilft. Die Pflegeversicherung wurde eingeführt, um die Familien bei ihren Aufgaben rund um die Pflege zu entlasten und sie finanziell zu unterstützen.

Der Umfang des Hilfebedarfs bestimmt die Höhe des Pflegegrades. Dabei wird pflegebedürftigen Menschen die Möglichkeit eröffnet, selbst zu entscheiden, in welcher Form und von wem die Pflege erfolgen soll. Das oberste Ziel ist es, dem Pflegebedürftigen weitestgehend ein selbstimmtes Leben zu ermöglichen.