Altenpflegeheim, Adorf

Schwester Lisa Bergmann Haus

Leben, wo andere Urlaub machen: Genießen Sie die familiäre Atmosphäre in unserem neu eröffneten Haus in der beliebten Ferienregion Diemelsee-Adorf.

Leben, wo andere Urlaub machen

An der Grenze von Hessen und Nordrhein-Westfalen, zwischen Sauerland und Waldecker Land liegt eine der beliebtesten Ferienregionen Deutschlands: Das Urlaubs- und Freizeitparadies Diemelsee. Hier wurde im Frühjahr 2022 unser neues Schwester Lisa Bergmann Haus in der Gemeinde Adorf eröffnet.

Familiäre Atmosphäre

Das Haus bietet 48 Seniorinnen und Senioren ein neues Zuhause in familiärer Atmosphäre. Herzstücke des Hauses sind in beiden Stockwerken jeweils ein rund 120 Quadratmeter großer Raum mit einer Küche. Diese dienen als Wohnbereich und Esszimmer. Auch ein Friseursalon ist vor Ort. Darüber hinaus ist im Untergeschoss ein Wohn- und Therapieraum eingerichtet, der auch für Privatfeiern genutzt werden kann.

Ausstattung & Mahlzeiten

Unser neues und liebevoll eingerichtetes Haus verfügt über helle Einzelzimmer, ausgestattet mit elektrisch verstellbarem Komfortbett und Nachttisch, einem Kleiderschrank, Sitzgelegenheiten, Telefon- und TV-Anschluss sowie WLAN. Alle Bäder sind barrierefrei gestaltet. Selbstverständlich dürfen Sie Ihr Zimmer mit persönlichen Bildern und Kleinmöbeln ergänzend einrichten. Denn wir möchten, dass Sie sich vom ersten Tag an in Ihrem neuen Zuhause rundum wohlfühlen.

Unser Küchenteam verwöhnt Sie täglich mit Frühstück, Mittagessen, Nachmittagskaffee und Abendessen. Ergänzend dazu werden Obst, Zwischenmahlzeiten und kleine Snacks angeboten. Freuen Sie sich auf saisonale und regionale Spezialitäten. Selbstverständlich nehmen wir auch auf Ihre speziellen Essenswünsche, Diätkost oder Unverträglichkeiten Rücksicht.

Kontakt

Schwester Lisa Bergmann Haus
Flechtdorfer Straße 24
34519 Diemelsee-Adorf

05633 / 991 55-0
05633 / 991 55-406
lbh.verwaltung@diako-wafkb.de

Einrichtungsleitung
(COVID 19-Beauftragte)

Gabriele Walther
05633 / 991 55-401
gabi.walther@diako-wafkb.de


Pflegedienstleitung

Sarah Stoewe
05633 / 991 55-402
sarah.stoewe@diako-wafkb.de


Medizinprodukte-Sicherheitsbeauftragte

Ramona Biederbick
lbh.medizinprodukte-sicherheitsbeauftragter@diako-wafkb.de

Vimeo

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Leistungen im Überblick

Unser Ziel ist es, Selbstständigkeit und Lebensfreude im Alter zu fördern und die körperlichen, geistigen und seelischen Fähigkeiten zu erhalten. Um das zu erreichen, halten wir ein umfassendes Pflege- und Betreuungsangebot sowie diverse Dienstleistungen zur Unterstützung bereit.

Gemäß den gesetzlichen Rahmenbedingungen wird vollstationäre Pflege gewährt, wenn die Möglichkeiten einer häuslichen Pflege ausgeschöpft sind oder aufgrund einer Krisensituation eine Pflegeversorgung im häuslichen Bereich nicht sichergestellt ist. Dies beinhaltet die umfassende pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung sowie die soziale Betreuung. Werden die Voraussetzungen erfüllt, zahlt die Pflegekasse einen pauschalen Sachleistungsbetrag.

Die Kurzzeitpflege ist ein Angebot für Personen, die vorübergehend professionelle Pflege, Unterkunft und Verpflegung benötigen. Sie ist für pflegende Angehörige als eine Entlastung der Pflegesituation gedacht und bietet eine sichere Betreuungsform in Veränderungsphasen für den Gepflegten.

Sie wird in Anspruch genommen, wenn

  • nach einem Krankenhausaufenthalt die Pflege im häuslichen Bereich noch nicht sichergestellt werden kann oder
  • die Angehörigen bzw. die Pflegepersonen einmal ausspannen möchten oder wegen Urlaub oder Erkrankung die Pflege nicht leisten können.

Dabei umfasst die Kurzzeitpflege sämtliche Leistungen der vollstationären Pflege und Betreuung.

Einen Anspruch auf Kurzzeitpflege haben Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5. Die Pflegekasse übernimmt entsprechende Kosten in Höhe von 1.774,00 Euro für maximal acht Wochen im Kalenderjahr. Dieser Betrag kann um bis zu 1.612,00 Euro aus nicht verbrauchten Mitteln der Verhinderungspflege erhöht werden. Der Erhöhungsbetrag steht dann für die Verhinderungspflege nicht mehr zur Verfügung. Pflegebedürftige im Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag von monatlich bis zu 125,00 Euro für die Leistungen der Kurzzeitpflege verwenden.

Wenn pflegende Angehörige wegen Urlaub oder Erkrankung nicht in der Lage sind, ihre Angehörigen zu pflegen hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, dass eine Ersatzpflege durch die Pflegekasse bezahlt wird.

Ist im Kalenderjahr bereits die Kurzzeitpflege ausgeschöpft, kann nach Rücksprache und Genehmigung durch die Pflegekasse noch einmal Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden, sofern ein anerkannter Pflegegrad seit mindestens 6 Monaten vorliegt.

Bei der Verhinderungspflege gelten die gleichen Rahmenbedingungen wie bei der Kurzeitpflege.

Schwester Lisa Bergmann Haus Leistungen

Leitbild für Pflege und Betreuung in unseren Altenpflegeheimen

„Jeder Mensch in seiner Einzigartigkeit trägt in sich die von Gott geschenkte Würde, die wir im Anderen sehen und erkennen. In unserer Zuwendung zum Menschen begleiten wir als Mitarbeitende Bewohnerinnen und Bewohner sowie deren Familien, An- und Zugehörige so, dass sie ihre von Gott geschenkte Würde (wieder-)entdecken, erfahren, bewahren und leben können. Wir bilden uns und andere dafür aus, fort und weiter.“

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Geschichte

Nach genau 1,5-jähriger Bauzeit sind im April 2022 die ersten Bewohnerinnen und Bewohner in das neu eröffnete Schwester Lisa Bergmann Haus an der Flechtdorfer Straße 24 ...

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Kosten & Pflegeversicherung

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, übernimmt die Pflegekasse abhängig vom Pfleggrad einen pauschalen Betrag der Kosten für die stationäre Pflege. Darüber hinaus fällt ein Eigenanteil an. Die Kosten werden taggenau berechnet. Näheres entnehmen Sie bitte unserer Preisliste im Download-Bereich.

Übernahme der Kosten durch das Sozialamt

Ist der Bewohner nicht in der Lage diesen entstehenden Eigenanteil selbst zu zahlen, sollte geprüft werden, ob die ungedeckten Kosten im Rahmen des Sozialgesetzbuches XII (Sozialhilfe) übernommen werden können. Sofern Sozialhilfebedürftigkeit festgestellt wird, werden die ungedeckten Kosten durch das Sozialamt getragen. Dem Bewohner steht in jedem Fall ein Barbetrag für persönliche Bedürfnisse zur Verfügung.
Wird nur ein Ehegatte heimpflegebedürftig und lebt der andere nach wie vor zu Hause, so verbleibt dem zu Hause lebenden Ehegatten nach dem Sozialgesetzbuch XII genügend Geld zum Leben.

Wohngeld
Ob ein Wohngeldanspruch besteht, sollte im Falle der Aufnahme in unserem Haus ebenfalls geprüft werden.

Gerne vermitteln wir die notwendigen Kontakte.

Pflegebedürftigkeit kann jederzeit jeden treffen. Gut zu wissen, dass im Falle eines Falles die Pflegeversicherung hilft. Diese wurde eingeführt, um die Familien bei ihren Aufgaben rund um die Pflege zu entlasten und sie finanziell zu unterstützen.

Kosten & Pflegeversicherung bei der DIAKO

Allgemeine Angebote

Ein vielseitiges Freizeit- und Betreuungsangebot sorgt für Abwechslung. Je nach Interesse und Fähigkeit wählen Sie die Aktivitäten aus, die Ihnen Freude bereiten:

  • Gedächtnistraining
  • Therapie und Freude mit der Senioren-Videospielekonsole memoreBox
  • Sing- und Lesestunden
  • Kreatives Gestalten und Basteln
  • Spielnachmittage und Gruppengymnastik
  • Kegeln
  • Kochen und Backen
  • Jahreszeitliche und kirchliche Feste und Feiern
  • Konzerte, Veranstaltungen und Besuche von örtlichen Vereinen und Gruppen
  • Ausflüge in die nähere Umgebung
  • Einzelbetreuung
  • uvm.

Kirchliche Angebote

Als diakonisch-orientierte Einrichtung bieten wir regelmäßig Gottesdienste im Haus an.

Aktuelles aus der Altenhilfe

Vielfalt statt Langeweile: In unseren Häusern der Altenhilfe ist immer etwas los! Hier bekommen Sie einen ersten Eindruck.

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Hoch her ging es während der Karnevalstage in all unseren Häusern: Wie hier in der Tagespflege Bad Arolsen wurde auch in unseren anderen T ...

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So erreichen Sie uns

Schwester Lisa Bergmann Haus
Flechtdorfer Straße 24
34519 Diemelsee-Adorf

05633 / 991 55-0
05633 / 991 55-406
lbh.verwaltung@diako-wafkb.de

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