Pflegeversicherung

Das sollten Sie wissen

Die gesetzliche Pflegeversicherung schließt eine große Lücke in der sozialen Versorgung und dient der sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit und wurde als neuer eigenständiger Zweig der Sozialversicherung geschaffen (Pflegeversicherungsgesetz (Sozialgesetzbuch XI)).

Pflegebedürftigkeit kann jederzeit Jeden treffen. Gut zu wissen, dass im Falle eines Falles die Pflegeversicherung hilft. Die Pflegeversicherung wurde eingeführt, um die Familien bei ihren Aufgaben rund um die Pflege zu entlasten und sie finanziell zu unterstützen. Dabei wurde die Pflegeversicherung als eine Einheitsversicherung angelegt, dies bedeutet keine Unterschiede im Beitragssatz und einheitliche Leistungen.

 

Pflegegeld und Anspruchsvoraussetzungen

Die Leistungen der Pflegeversicherung werden auf Antrag gewährt und zwar ab Antragstellung, frühestens aber von dem Zeitpunkt an, in dem die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. Anspruch auf die Leistungen der Pflegeversicherung hat nur, wer vor Antragstellung mindestens 4 Jahre, bei Leistungsbeginn ab 01.01.2000 mindestens 5 Jahre als Mitglied in der Pflegeversicherung versichert oder dort familienversichert war. Die Leistungen der Pflegeversicherung werden unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt.

Wir informieren Sie gerne bezüglich der Leistungen im persönlichen Gespräch.