Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege ist ein weiteres Entlastungsangebot der Pflegekasse. Sind in einem Kalenderjahr bereits die 28 Tage Kurzzeitpflege ausgeschöpft worden, können nach Rücksprache und Genehmigung durch die Pflegekasse noch einmal bis zu 28 Tage Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden, sofern eine anerkannter Pflegegrad mindestens 6 Monate vorliegt.
Bei der Verhinderungspflege gelten die gleichen Konditionen und Rahmenbedingungen wie bei der Kurzeitpflege (s. Punkt Kurzzeitpflege).