Das sollten Sie wissen
Zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit wurde als neuer eigenständiger Zweig der Sozialversicherung die soziale Pflegeversicherung geschaffen (Pflegeversicherungsgesetz (Sozialgesetzbuch XI)).
Pflegebedürftigkeit kann jederzeit jeden treffen. Gut zu wissen, dass im Falle eines Falles die Pflegeversicherung hilft. Die Pflegeversicherung wurde eingeführt, um die Familien bei ihren Aufgaben rund um die Pflege zu entlasten und sie finanziell zu unterstützen.